Beitragssätze
Beitragsordnung des FSV Oßweil 1924 e.V.
(gemäß § 6 der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, sowie mögliche Aufnahmegebühren oder Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1.Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß auch einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
a) Jugendliche unter 18 Jahre sowie Jugendspieler bis einschließlich A-Jugend € 95,-
b) Erwachsene Passiv: € 65,-
c) Erwachsene Abteilung Aktive: € 110,-
d) Erwachsene Abteilung Senioren: € 100,-
e) Erwachsene Abteilung Elternsportgruppe: € 80,-
f) Familienbeitrag (einschl. aller Kinder lt. Punkt a) auf Antrag)
– Ehepaar mit mindestens 1 Kind
– 1 Erziehungsberechtigter mit 2 oder mehreren Kindern € 175,-
g) Rentner/ Pensionäre (auf Antrag) € 50,-
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem 1. Vorsitzenden vorzulegen. Anschriftenwechsel oder eine Änderung der Bankverbindung ist unverzüglich mitzuteilen.
5. Eine generelle Beitragsbefreiung ist auf schriftlichen Antrag in Ausnahmefällen durch den Vorstand möglich. Schiedsrichter zahlen keinen Beitrag, wenn Sie die für die Schiedsrichter geltenden Voraussetzungen durch den WFV erfüllen um für den FSV Oßweil anerkannt zu werden.
6. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
7. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. März jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von € 5,00 erhoben.
8. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf das Konto des Vereins. Die Bankverbindung lautet:
Volksbank Ludwigsburg Kontonummer: 331 387 018 Bankleitzahl 604 901 50. Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes sind zusätzlich € 3,00 zu entrichten.
9. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muß schriftlich beim 1. Vorsitzenden bis zum 30. November erklärt werden.
11. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluß der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
12. Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse, Reha-Programme o.ä.) können gesonderte Gebühren erhoben werden.
13. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Erstellt: Oßweil, 17. Februar 2023
(Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung 2023)
gezeichnet:
Vorstandschaft FSV Oßweil 1924 e.V.